| Matthias Höppner
Corona - April Update #3
Die Bundes-Notbremse
Seit heute, 24.04.2021 gilt die sogenannte Bundes-Notbremse.
Diese bundeseinheitlich geltende Vorgabe gibt Regelungen vor, die sich an den Inzidenzwerten des Landkreises / Stadtkreises orientieren.
Unter Inzidenz 100 dürfen Geschäfte öffnen, die Standard-Regeln (AHA) gelten selbstverständlich immer.
Bei Inzidenzen zwischen 100-150 dürfen wir Click&Meet anbieten. Voraussetzung ist die Vorlage eines tagesaktuellen COVID Negativ-Tests. Das Tragen einer medizinischen Maske ist vorgeschrieben.
Bundesländer dürfen die Regeln verschärfen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall auf der sächsischen Corona Seite:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Die aktuelle Bundesregelung finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/B/4_BevSchG_BGBL.pdf
Die Fahrrad-Werkstatt zählt weiterhin zum sogenannten Grundbedarf und kann inzidenzunabhängig arbeiten.
Nochmal: bitte beachten Sie zu Ihrem und unserem Schutz die gängigen Regeln wie Abstand, Maske, einzeln eintreten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Egal ob Werkstatt oder Beratung/Verkauf - bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Das rad3-Team